Denkmalpreis 2006

Pfarrhof in Mauern

Der ehemalige Pfarrhof in Mauern, unmittelbar neben der Pfarrkirche gelegen, besteht aus einem zweigeschossigen Pfarrhaus mit Satteldach und zweigeschossigem Bodenerker an der Straßenseite, einem eingeschossigen Anbau mit höherliegendem Erdgeschoss und dem ebenfalls zur Straße hin gelegenen so genannten Brevierhäuschen. Das Pfarrhaus wurde im Wesentlichen in den Jahren 1668 bis 1673 errichtet. Dem malerischen äußeren Erscheinungsbild entspricht eine reiche Ausstattung des Inneren. Das so genannte Bischofszimmer zeichnet Reste einer aus der Erbauungszeit stammenden Wandbemalung aus. In anderen Räumen befinden sich Schablonenmalereien des 19. Jahrhunderts. Hervorzuheben sind die durchweg originalen Bodenbeläge und die Steinplatten in den Gängen. Besonders bemerkenswert ist die Unterkellerung unter dem eingeschossigen Nebengebäude; der Keller wurde in den Felsen hineingeschlagen.

Die Gebäude des ehemaligen Pfarrhofes standen seit dem Tod des letzten Pfarrers im Jahr 1970 leer. Der Bauunterhalt blieb aus, da ein Nachfolger nicht gefunden werden konnte. Der Dachstuhl des Nebengeschosses stürzte ein, das Wurzelwerk eines großen Holunderstrauches sprengte das Mauerwerk am Brevierhäusel. Das Ensemble des Pfarrhofes war zur Ruine verkommen.

Josef Deß ist ein leidenschaftlicher praktischer Denkmalpfleger. Er ließ sich nicht nur von erfahrenen Fachleuten beraten und eine überaus umfangreiche denkmalpflegerische Voruntersuchung erstellen, er legte selbst Hand an, um ein bestmögliches Ergebnis der geplanten Instandsetzung „seines“ Pfarrhofes zu erreichen. Er sammelte in der Umgebung historische, handgestrichene Ziegel ein, um sie bei der Ergänzung der historischen Dachhaut des Pfarrhofes wieder zu verwenden, er sorgte dafür, dass die Schablonenmalereien mit einer neu angefertigten Schablone fachgerecht ergänzt wurden. Insgesamt brachte Josef Deß mehr als 8.000 Arbeitsstunden selbst ein. Ins Gewicht fällt auch, dass er die Instandsetzung des Pfarrhofes auf sich nahm, obwohl er diesen nur im Rahmen eines Erbpachtverhältnisses erwerben konnte.

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